Testamentsspende
Kultur bewahren für die Zukunft
Viele Menschen denken im Laufe ihres Lebens darüber nach, was von ihnen bleibt und wie ihr Vermögen nach dem Tod eingesetzt werden soll. Insbesondere wenn direkte Angehörige fehlen oder über den familiären Kreis hinaus etwas bewirkt werden soll, wird nach einer geregelten, sinnvollen Lösung gesucht.
Wer die Oper schätzt und Kultur gezielt fördern möchte, kann dies über eine testamentarische Verfügung zugunsten der Freunde der Kölner Oper e.V. tun. Zuwendungen sind in Form eines Vermächtnisses oder einer Erbeinsetzung möglich und kommen unter anderem der Förderung junger Sängerinnen und Sänger im Internationalen Opernstudio der Oper Köln zugute.
Die gesetzliche Erbfolge bildet individuelle Wünsche häufig nicht ab. Mit einem Testament legen Sie verbindlich fest, wer Ihr Vermögen erhält, und können den Verein in gewünschter Höhe bedenken oder als Erben einsetzen.
Da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, sind entsprechende Zuwendungen in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit. Für viele Menschen ist es wichtig zu wissen, dass ihr Nachlass dauerhaft zur Unterstützung kultureller Projekte eingesetzt wird.
Zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments beraten Sie Notare oder Rechtsanwälte. Wenn Sie mehr über den Verein, seine Aufgaben und Förderprojekte erfahren möchten, steht der Verein jederzeit für ein persönliches Gespräch oder eine Kontaktaufnahme per Post, Telefon oder E-Mail zur Verfügung.
